Landesdirektion gestattet das Kitesurfen auf dem Bärwalder See

Gemeinde Boxberg muss vor offizieller Freigabe des Surfareals Sicherheitsmaßnahmen umsetzen

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) gestattet das Kitesurfen auf einem abgegrenzten Areal des Bärwalder Sees zunächst befristet bis zum Jahresende 2016. Die Gemeinde Boxberg hatte einen Antrag auf die ausnahmsweise Zulassung des Kitesurfens bei der LDS gestellt.

Kitesurfen gehört zu den gefahrgeneigten Wassersportarten. Die Sportart ist nicht von der wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Görlitz für die Nutzung des Tagebaurestgewässers vom März 2016 erfasst und bedarf eines gesonderten Genehmigungsverfahrens, dessen Einzelheiten vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geregelt wurden.

Die Genehmigung zum Kitesurfen auf dem Bärwalder See ist daher an die vorherige Umsetzung mehrerer Auflagen gebunden. Die für das Kitesurfen freigegebene Fläche des Sees ist mit weißen Stumpftonnen im Abstand von maximal 500 Metern zu markieren. Die Abgrenzung zu einer an die Kitezone anschließenden Naturschutzfläche in der Mitte des Sees hat ebenfalls mit weißen Stumpftonnen im Maximalabstand von 300 Metern zu erfolgen.

Die Gemeinde Boxberg muss weiter dafür sorgen, dass an den Hauptzugängen zum Bärwalder See auf Informationstafeln ein Überblick über Sperr- und Nutzungsbereiche des Gewässers gegeben wird. Ferner ist abzusichern, dass Kitesurfer nur die an die Kitezone angrenzenden und dafür zugelassenen Uferbereiche als Ein- und Ausstieg nutzen.

Kitesurfen auf dem Bärwalder See ist aus geotechnischen Gründen - wie alle anderen Nutzungen – auf Wasserstände zwischen 123 und 125 Metern beschränkt. Da der Bärwalder See noch immer unter Bergaufsicht steht, hat das Kitesurfen gegenüber Baumaßnahmen, Sperrungen und sonstigen sanierungsbedingten Einschränkungen oder Tätigkeiten des Bergbausanierers Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbh ( LMBV) oder deren Beauftragten zurückzustehen.

Die Befristung der jetzt erteilten Genehmigung auf den Zeitraum bis zum Ende des laufenden Jahres ist durch das Fehlen eines über diesen Zeitpunkt hinausreichenden Nutzungsvertrages zum Bärwalder See zwischen der LMBV und der Gemeinde Boxberg bedingt. Wenn ein neuer, ab 2017 geltender Nutzungsvertrag abgeschlossen worden ist, kann die Gemeinde einen neuen Antrag auf Zulassung des Kitesurfens auf dem Bärwalder See stellen.
Quelle: Pressemitteilung Landesdirektion Sachsen (LDS )