Auf Nachfrage der Sächsischen Zeitung bezüglich des Kiteunfalls am Berzdorfer See am 6. Oktober 2016, möchten wir gerne auf die gestellten Fragen antworten.

Am Mittwochnachmittag wurde ein 41-jähriger Kitesurfer auf dem Berzdorfer See schwer verletzt. Wie hat der Verein reagiert?

Wir haben von dem Unfall durch die Medien erfahren und waren sehr betroffen, dass es bei dem Unfall zu schweren Verletzungen kam. Der Verunfallte selbst ist kein Vereinsmitglied. Es war uns aber möglich ihm gute Besserung zu wünschen und hoffen, dass er schnell wieder zu voller Gesundheit gelangt.

Wie kann so ein Unfall geschehen?

Wie es konkret zu dem genannten Unfall kommen konnte wissen wir aktuell leider auch noch nicht.
Unfälle mit schweren Verletzungen sind beim Kitesurfen möglich, jedoch extrem selten. Beispielsweise hat sich in unserem Verein bis jetzt noch nie ein Vereinsmitglied beim Kitesurfen ernsthafte Verletzungen zugezogen. Auch können durch überlegtes Verhalten die Risiken beim Kitesurfen nahezu eliminiert werden. Dazu zählen z.B. die richtige Einschätzung des Spots bezüglich Hindernissen und Windabdeckungen. Oder die richtige Wahl des Kites entsprechend der Windbedingungen.

Was bedeutet das für den Verein?

Wir möchten nicht pietätlos erscheinen, denn wir sehen den Unfall als Weckruf an alle Verantwortlichen dem Kitesurfen in Sachsen endlich legale und geeignete Möglichkeiten einzuräumen, denn offensichtlich scheint das sachsenweite Kiteverbot keine Lösung zur Vermeidung von Kiteunfällen zu sein. Wir als Verein stehen hier den Entscheidungsträgern jederzeit als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Ist Handlungsbedarf nötig, um weitere Unfälle zu verhindern?

Wir werden versuchen den Unfallhergang zu rekonstruieren und unsere Vereinsmitglieder dahingehend informieren und gegebenenfalls schulen, damit sich so ein Unfall nicht wiederholt.
Leider ist das Kitesurfen nach wie vor auf keinem See in der Lausitz erlaubt. Praktische Schulungen von Vereinsmitgliedern in der Region mit ihren besonderen Binnenlandbedingungen sind damit nicht möglich. Die aufwendigen und nicht endenden Genehmigungsverfahren (pro See) tragen damit aktiv zu einem erhöhten Unfallrisko bei!
Es liegt also im Interesse aller Beteiligten effektive Lösungen zu finden, die das Kitesurfen in Sachsen endlich legalisieren. Die Verantwortlichen sind in der Pflicht geeignete Kiteflächen auszuweisen und zu kennzeichnen. Das Kitesurfen weiterhin einfach illegal zu belassen führt zu einem unnötig höheren Unfallrisiko.

Wie ist die aktuelle Situation um den See und das Kitesurfen?

Das nahezu sachsenweite Verbot des Kitesurfens zeigt praktisch keine Wirkung. In der Lausitz wie auch im Leipziger Seenland gehen Kitesurfer nach wie vor illegal, aber konfliktfrei ihrem Sport über alle vier Jahreszeiten nach. Den Kitesurfern ist anscheindend nicht vermittelbar, warum auf den meisten Seen das Kitesurfen verboten sein soll, wenn z.B. andere Wassersportarten erlaubt sind und auch sonst keine ausreichend realen Gründe für ein generelles Verbot ersichtlich sind. Auch wir im Verein sehen das allgemeine Verbot des Kitesurfens in Sachsen nicht als akzeptable Lösung an.

Wie ist insgesamt die aktuelle Situation, Kitesurfen in Sachsen (Lausitzer Seenland) weiter zu legalisieren? Konnten Sie etwas Neues erreichen?

Leider nein. Ende Juli erhielt die Gemeinde Boxberg die Ausnahmegenehmigung für das Kitesurfen auf dem Bärwalder See. Die verbundenen Auflagen waren für die Gemeinde jedoch nicht finanzierbar bzw. nur schwer nachvollziehbar. Sie legte daraufhin Widerspruch bei der LDS ein, der jedoch abgelehnt wurde. Aktuell weiß weder die Gemeinde noch wir vom Verein wie es hier weitergehen soll.
Für eine Ausnahmeregelung zum legalen Kitesurfen auf dem Geierswalder See liegen unseres Kenntnisstandes seit Monaten alle Stellungnahmen der LDS vor.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Anfang März 2016 einen Erlass an die untergeordnete Landesdirektion Sachsen herausgab, bis Ostern 2016 das Kitesurfen u.a. auf dem Geierswalder See und Bärwalder See zu genehmigen!

Aktuell ist Kitesurfen nach meinen Informationen nicht gestattet. Wie wird es sich weiter entwickeln, da die Schiffbarkeit vorerst noch durch die geforderten Naturschutzgutachten offen ist? Ist das Verbot noch der Fall?

So weit wir wissen gibt es auf den Bärwalder und Geierswalder See keine Konflikte zwischen dem potenziellen Kitesurfen und dem Naturschutz. Für den Berzdorfer See gibt es unseres Kenntnisstandes aktuell keinen Antrag auf eine Ausnahmeregelung für das Kitesurfen. Somit entzieht es sich unserer Kenntnis über etwaige Konflikte mit dem Naturschutz.

Wie gefährlich ist das Kitesurfen wirklich?

Das Kitesurfen wird von der LDS als gefahrengeneigte Sportarten eingestuft. Auch Fußball zählt zu den gefahrengeneigten Sportarten. Jetzt stelle man sich vor, Fußball sei deswegen sachsenweit verboten und eine Ausnahmegenehmigung für einen Fußballplatz dauert 1-2 Jahre. Zum Glück ist dem so nicht. Leider haben wir aber bis zum heutigen Tag keine rechtliche Definition von „gefahrengeneigten Sportarten“ gefunden bzw. was eine Sportart zu einer „gefahrengeneigten“ Sportart macht.
Bezüglich der Gefährlichkeit des Kitesurfens möchte wir auf unsere ausführliche Stellungnahme verweisen die sie auf unserer Vereinsseite unter „Presse“ finden.

Dieser Text befindet sich auch als PDF im Presse-Bereich.