Am 24.11.2017 trafen sich die Gemeinde Boxberg (u.a. vertreten durch den Bürgermeister Herr Junker) und Vertreter der Landesdirektion Sachsen (LDS) vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Grund für den Gerichtstermin war der negative Widerspruchsbescheid der LDS (Gemeinde Boxberg legt Widerspruch ein), eine unbefristete Ausnahmegenehmigung für das Kitesurfen auf den Bärwalder See zu erteilen. Beiwohnend bei dem Gerichtstermin waren Vertreter des Bergbausanierers LMBV – Eigentümer des Bärwalder Sees.

Der entscheidende Grund für die Befristung der Ausnahmegenehmigung für das Kitesurfen auf dem Bärwalder Sees bis zum 31.12.2016 war damals, dass es nicht eindeutig ersichtlich für die LDS war, ob der bestehende Nutzungsvertrag zwischen der LMBV und der Gemeinde Boxberg das Kitesurfen für den Bärwalder See über das Jahr 2016 heraus einschließt. Dieser wesentlicher Punkt konnte bei der Verhandlung schnell geklärt werden: Die LMBV und die Gemeinde Boxberg bestätigten, dass der bestehende Vertrag auch über das Jahr 2016 weiterhin Gültigkeit hat. Auch soll in der zukünftige Fassung (aktuell in der Verhandlung) das Kitesurfen im Nutzungsvertrag zwischen der LMBV und der Gemeinde erlaubt bleiben.

Im Weiteren Verlauf zögerte die LDS jedoch das Kitesurfen auch nur befristet zu genehmigen. Es wurden Bedenken bezüglich ausstehender Gutachten zum Naturschutz, sowie zum Feststellungsverfahren der Fertigstellung hervorgebracht.

Schlussendlich einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Dieser sieht vor, dass das Kitesurfen auf dem Bärwalder See am Märzdorfer Ufer (Surfstrand im Norden), solange genehmigt sein wird, solange weder das finale Naturschutzgutachten, noch das abgeschlossene Feststellungsverfahren dem Kitesurfen entgegenstehen. Eine explizite zeitliche Befristung wurde nicht festgelegt. Wann und ob es hier zu einer Aufhebung der Ausnahmegenehmigung für das Kitesurfen am Bärwalder See kommen wird, wird die Zukunft zeigen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Wassersportsaison zwischen dem 1. April bis zum 31. Oktober und unterliegt diversen Bedingungen, wie z.B. Bojen zur Kenntlichenmachung der Kitezone sowie Hinweisschilder an allen vier Zugängen zum See (Uhyst, Klitten, Boxberg und Märzdorfer Ufer).

Wir möchten uns ausdrücklich für die Ausdauer und Unterstützung bei der Gemeinde Boxberg bedanken, ohne die das Kitesurfen auf dem Bärwalder See weiterhin nicht legal möglich wäre.

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